Allgemeine Geschäftsbedingungen der Arbeitsgemeinschaft Lackfuchs
§1 Gegenstand der
Geschäftsbedingungen
Gegenstand der nachfolgenden Bedingungen ist das
Reinigen, Pflegen und die Ausbesserung von Lackschäden,
Brandlöchern, Lederbezügen und Innenraumschäden an
Kraftfahrzeugen aller Art.
Die angebotenen Leistungen werden nur zu den jeweils
gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
LACKFUCHS-Partnerbetriebe erbracht.
§2 Terminvereinbarungen
- Terminvereinbarungen werden grundsätzlich in
gegenseitigem Einverständnis beider Geschäftsparteien
getroffen.
- Eilaufträge müssen vom Kunden als solche
deklariert werden. Dieser Service ist unverbindlich
und richtet sich nach der Auftragslage des
LACKFUCHS-Partners
- Terminvereinbarungen sind gleichzeitig
Auftragserteilungen und werden im rechtlichen Sinne
auch als solche angesehen. Unabhängig davon hat der
Kunde unmittelbar vor Beginn der Fahrzeugaufbereitung
eine schriftliche Auftragsbestätigung zu
unterzeichnen.
§3 Nichteinhaltung einer
Terminvereinbarung
- Terminvereinbarungen behalten ihre Gültigkeit bis
zu dem vereinbarten Termin, wenn nicht mindestens zwei
Werktage vor dem Erfüllungsdatum dieser Termin von
einer Seite der Geschäftsparteien schriftlich ( es
genügt auch ein Fax ) aufgekündigt wird.
- Falls Termine vom Auftraggeber nicht spätestens
zwei Tage vor Erfüllungsdatum mindestens per Fax
aufgekündigt werden, kann der LACKFUCHS-Partner eine
Verdienstausfallpauschale von EUR 30.- erheben.
- Bei höheren Gewalten und behördlichen Anordnungen
kann eine Terminvereinbarung kurzfristig als nichtig
erklärt werden. d Schadenersatzansprüche ergeben sich
wohl aus § 3 a + b, nicht aber aus § 3 c.
§4 Zahlungsbedingungen /
Zahlungsvereinbarungen
- Die Zahlungsbedingungen sind vom Kunden so zu
akzeptieren, wie sie auf der Auftragsbestätigung
angegeben sind.
- Ausnahmefälle sind nach vorheriger mündlicher
Vereinbarung möglich, müssen jedoch auf der
Auftragsbestätigung vermerkt werden.
- Schriftliche Zahlungsvereinbarungen stellen eine
Ausnahmeregelung dar und setzen §4a+b außer Kraft.
- Schriftliche Zahlungsvereinbarungen nach §4c
können jederzeit von einer der beiden Parteien, ohne
Angabe von Gründen, aufgekündigt werden. Dabei ist
eine Kündigungsfrist von mindestens einem Monat
einzuhalten.
- Schriftliche Zahlungsvereinbarungen gelten jeweils
für sechs Monate. Nach Ablauf dieser sechs Monate
verlängert sich eine Zahlungsvereinbarung automatisch
um weitere sechs Monate, wenn sie nicht zum Ende der
Laufzeit aufgekündigt wird.
§5 Reklamationen
- Reklamationen können nur direkt nach erbrachter
Arbeit geltend gemacht werden.
- Ein Anspruch kann nur geltend gemacht werden, wenn
der Fehler eindeutig beim LACKFUCHS -Partner liegt.
- Bei Lackschäden muss bei Beilackierungen mit
Farbunterschieden gerechnet werden. Hierüber wird der
Kunde im Vorab informiert und bestätigt dies auf dem
Auftragsformular.
- Bei einer berechtigten Reklamation, nach
erfolgloser zweimaliger Nachbesserung, hat der
LACKFUCHS-Partner für einen entsprechenden Ausgleich
zu sorgen.
§6 Haftung und Garantie
- Der LACKFUCHS -Partner übernimmt die volle Haftung
für Schäden, die durch ihre Arbeit am Kraftfahrzeug
verursacht werden.
- Die Haftung für Schäden, die vor der
Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug
schon vorhanden waren und durch die
Fahrzeugaufbereitung an diesem Fahrzeug vergrößert
wurden, wird nicht übernommen. Die Mitarbeiter des
LACKFUCHS -Partnerbetriebes machen den Kunden vor
Beginn ihrer Arbeit auf bereits vorhandenen Schäden
aufmerksam, die der Kunde schriftlich zu bestätigen
hat.
- Der LACKFUCHS -Partner übernimmt keine Garantie
für den Erfolg der von Ihr am Kraftfahrzeug
ausgeführten Arbeiten, wenn der Zustand des
Kraftfahrzeug schon im Vornherein an einem Erfolg
zweifeln läßt. über diesen Umstand wird der Kunde vor
Beginn der Arbeiten unterrichtet.
- Motorraum- und Motorwäsche werden nur an
Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektrikabdichtung
durchgeführt, bei Ausfällen übernimmt der
LACKFUCHS-Partner keine Haftung. Mit der
Auftragserteilung zur Motorraum- und Motorwäsche
bestätigt der Kunde die einwandfreie
Elektrikabdichtung im Motorraum an seinem
Kraftfahrzeug.
§7 Formalitäten und schriftliche
Absicherung
- Bevor die Arbeit am Kraftfahrzeug des Kunden
aufgenommen werden kann, sind vom Kunden verschiedene
Formulare gegenzuzeichnen. Zu diesen Formularen zählen
die Auftragsbestätigung und die Schadensanzeige. Diese
dienen der rechtlichen Absicherung des
LACKFUCHS-Partners
- Mit der Unterzeichnung dieser Formulare, bestätigt
der Kunde ihre Richtigkeit und akzeptiert diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. die auf der
Auftragsbestätigung vermerkten außerordentlichen
Vereinbarungen.
§8 Preise / Pauschalpreise
- Die Preise richten sich im allgemeinen nach dem
Zustand des Kraftfahrzeugs vor Beginn der
Reinigung/Pflege.
- Preisangaben auf Informationsunterlagen des
LACKFUCHS-Partners dienen lediglich zur Orientierung
und können je nach Fall stark von den
Orientierungspreisen abweichen.
- Die endgültigen Preise der zu erbringenden
Leistungen werden unmittelbar vor Beginn der Arbeiten
festgelegt und auf der Auftragsbestätigung vermerkt.
- Pauschalpreisvereinbarungen stellen eine
Ausnahmeregelung dar. Sie gelten jeweils für die Dauer
von sechs Monaten. Nach Ablauf dieser sechs Monate
verlängert sie sich automatisch um weitere sechs
Monate. Pauschalpreisregelungen können ohne Angaben
von Gründen von einer der beiden Parteien mit einer
Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der regulären
Laufzeit aufgekündigt werden.
- Der Kunde akzeptiert diese Preise mit seiner
Unterschrift auf der Auftragsbestätigung bzw. der
Pauschalpreisvereinbarung.
§9 Gültigkeit der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben
Gültigkeit soweit keine anderweitige Vereinbarung
zwischen den Geschäftsparteien getroffen wurde.
- Vereinbarungen, die von den hier aufgeführten
Bedingungen abweichen, sind schriftlich zu
verfassen.
- Anderweitige Vereinbarungen, die einen oder
mehrere Teile der Geschäftsbedingungen betreffen,
nehmen keinen Einfluß auf die Gültigkeit der übrigen
Bedingungen.
Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.
Gerichtsstand ist der Sitz des LACKFUCHS-Partners